Hubertus von Kolkow

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Dipl.-Kfm. Hubertus von Kolkow
Beratung - Strategie
T +49 (0) 7522 78922-31
vonkolkow@carbunus-markenberatung.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preisangebot

Die Preisangebote werden in Euro angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise gelten ab Werk Wangen im Allgäu. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes 10. gelten entsprechend.

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung; bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Schecks und Wechsel werden nur unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Bei größeren Aufträgen werden entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen erteilt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu entrichten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.

3. Skizzen, Entwürfe, Retuschen

sowie fotografische Aufnahmen und Muster werden berechnet, auch wenn ein Auftrag zur Herstellung von Satz, Reproduktionen oder Druckplatten nicht erteilt wird.

4. Urheberrecht/Eigentum

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen und Originalen, Negativen, Filmen und dergleichen in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck verbleibt vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung dem Lieferanten. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsvorlagen sowie das Recht der Darstellung von auftragsgemäß hergestellten Reinzeichnungen, Entwürfen und Retuschen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Für fremde Vorlagen oder andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht angefordert werden, übernimmt der Lieferant keine Haftung. Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses erzeugten Daten und eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien und Druckplatten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

5. Prüfung

Korrektur-Abzüge sind auf Richtigkeit des Textes und der Abbildungen und deren Größe vom Auftraggeber genau zu überprüfen. Druckstöcke, Maschinenplatten oder kopierfähige Filme sind vom Auftraggeber vor der Weiterverarbeitung auf Maßgenauigkeit, Vollständigkeit, Standrichtigkeit, Dichte und auf ihre einwandfreie Beschaffenheit zur Weiterverarbeitung zu prüfen. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten übersehene Fehler und deren Folgen. Mündlich und durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen und Korrekturen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten bei Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht als Grund für eine Beanstandung. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Probeandrucken und dem Auflagendruck. Erneute Probedrucke, die vom Auftraggeber trotz nur geringfügiger Abweichungen verlangt werden, gelten als Autorenkorrektur und werden in Rechnung gestellt.

6. Aufbewahrung

von Datenträgern, Druckplatten, Montagen, Kopierfilmen oder Farbauszügen aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung ohne Übernahme des Lagerrisikos und ist besonders zu vergüten.

7. Mündliche Abmachungen

bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

8. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im übrigen unberührt.